Das perfekte Spiel für Torhüter: zu Null. Die 'weiße Weste' bedeutet mindestens einen Punktgewinn, bestenfalls den 'Dreier', wenn die Mitspieler vorne getroffen haben. Am 22. Spieltag der Bundesliga hatte vor allem Manuel Neuer einen entspannten Tag: Der Nationaltorhüter musste nur wenig Torchancen des Hamburger SV vereiteln. Seine Mitspieler dagegen netzen gleich achtmal ein. So weist das Torekonto der Münchner aus den letzten acht Heimspielen gegen den HSV nun eine Bilanz von 45:3 auf.
Doch nicht nur die hohe Anzahl der Treffer ist bemerkenswert, sondern auch das Jubiläum für Neuer: Zum 100 Mal spielte er mit dem FC Bayern in der Bundesliga zu Null. Lediglich knapp 20 Torhüter haben in ihrer Bundesliga-Karriere insgesamt diese Anzahl erreicht – Neuer alleine mit einem Klub. Die meisten Spiele ohne Gegentor hat Oliver Kahn vorzuweisen. Er spielte in 557 Partien 204 Mal zu Null und erreicht damit einen Wert von 37 Prozent. Neuer dagegen hat den mit Abstand besten Wert von 48 Prozent aus 335 Spielen. Er hat 160 Spiele ohne Gegentor auf seinem Konto.
Torhüter können altersgerecht, spezifisch und intensiv trainiert werden. Vom Ausprobieren auf der Position bei den Bambini, dem Schulen der Techniken ab der Altersklasse der E-Junioren und dem Taktik-Training der älteren Teams: Wir haben im Folgenden eine kleine Sammlung für Mannschaften aller Altersklassen zusammengestellt:
Erfahrungen auch als Torwart sammeln
Halten und Mitspielen wie Manuel Neuer
Komplexes Torhütertraining der BVB-Talente
Technisch-taktisches Torhütertraining beginnen!
DFB-Talentförderorgramm – Info-Abend 2: Torhütertraining
Fußballverband Niederrhein – Duale Torwartausbildung
Quelle: http://training-service.fussball.de/trainer/aktiver-ue-20/artikel/die-weisse-weste-des-torhueters-2497#!/section/stage
Hallo zusammen,
aus gegebenen Anlass möchte ich Euch noch einmal darum bitten, den Spielbericht Online ordnungsgemäß zu bearbeiten.
Der Heimverein ist dafür zuständig, dass nach Spielende alle Eintragungen im Spielbericht vorgenommen werden.
Es kann nicht sein das die Staffelleiter 75 % der Spielberichte vervollständigen müssen.
Ist z. B. kein Schiedsrichter vor Ort trägt man dort halt einfach "kein" oder in der F-Jugend "Fairplay Liga" ein.
Genauso sind Spielbeginn, Spielende, dass Endergebnis, die Schiedsrichter Kosten ( 0,00 € wenn kein Schiedsrichter vor Ort war) einzutragen.
Die Ein- und Auswechselungen sind einzutragen.
Die Torschützen sind ebenfalls einzutragen.
Unter Vorkommnisse ist der Haken bei Gewalthandlungen zu setzen.
Was zusätzlich noch aufgefallen ist, ist dass Spieler nachträglich aus den Spielberechtigungslisten gelöscht worden.
Das geht überhaupt nicht. Jeder Spieler kann in mehreren Mannschaften gemeldet werden. Somit ist es auch nicht nötig den Spieler aus den Listen zu löschen.
Sollte uns das nach dem heutigen Tag auffallen werden wir das bestrafen.
Mit sportlichem Gruß
Andreas Aßmann
Vors. d. KJA Oldenburg-Stadt
Bohlenweg 36a
26209 Hatten
Tel.: 04481-936266
Mobil: 0171/4808100
Hallo Sportkameradinnen und Sportkameraden,
bitte schaut Euch den neuen Strafenkatalog (Stand 30.08.2016)der Junioren an. Er wurde in einem Fachausschuss
der
neu aufgestellten Kreise erarbeitet.
Er ist ab sofort für meine E-Staffeln gültig.
Den Punkt 6 Spieldurchführung, besonders 6.6 "Nichteinhaltung einer Eltern-Fan-Coaching Zone bei G- bis E-
Junioren",
werde ich besonders kontrollieren.
Meine Spiele der E-Junioren haben gerade angefangen, da habe ich schon einen Fall für das
Sportgericht.
Ein Elternteil hat den Schiedsrichter des Spiels schwer beleidigt.
Also,bitte sofort eine Zone um das Spielfeld einplanen. Bei letzten Kontrollen habe ich Fehler gesehen.
Mit sportlichen Grüßen
Uli Titze
Staffelleiter E-Junioren
Hand drauf: Beim Vereinswechsel ist allerdings weit mehr zu beachten. [Foto: Imago]
Sommerzeit ist Transferzeit: Das ist im Amateurfußball nicht anders als in der Bundesliga. Zelte werden abgebrochen, neue Herausforderungen gesucht, Teams ergänzt, verstärkt und neu strukturiert.
Ob Kreisklasse oder Oberliga. FUSSBALL.DE liefert die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Vereinswechsel.
Welche Transferperioden gibt es?
Das offizielle Spieljahr beginnt immer am 1. Juli. Die Transferperiode I läuft von 1. Juli bis 31. August. Transferperiode II liegt im Winter von 1. bis 31. Januar.
Was muss man als Spieler bei der Abmeldung beachten?
Wer als Amateurfußballer und Amateurfußballerin im Sommer den Verein wechseln möchte, muss sich bis zum 30. Juni abmelden. Es reicht dabei, seine Spielberechtigung beim alten Verein abzumelden,
man muss nicht auch als Vereinsmitglied austreten. Die Abmeldung muss per Einschreiben erfolgen – mit Beleg als Nachweis. Entscheidend für die Abmeldung ist das Datum des Poststempels. In einigen
Landesverbänden besteht zudem die Möglichkeit, die Abmeldung und den Antrag auf Spielberichtigung online über das DFBnet zu regeln. Der aufnehmende Verein müsste sich dann darum kümmern. Ob diese
Regelung in Eurem Landesverband besteht, könnt Ihr hier nachfragen .
Wie geht es nach der Abmeldung weiter?
Am ersten Tag nach dem Poststempel der Abmeldung beginnt eine 14-Tage-Frist. Innerhalb dieses Zeitraums muss der abgebende Klub den Pass des Spielers herausgeben – an den zuständigen
Landesverband, den neuen Verein oder den Spieler selbst.
Der wechselnde Spieler muss Mitglied seines neuen Klubs werden. Der aufnehmende Verein muss einen Antrag auf Spielerlaubnis vom Spieler unterschreiben lassen und bei seinem Landesverband
einreichen – gemeinsam mit dem Beleg der Abmeldung. In einigen Landesverbänden besteht zudem die Möglichkeit, Abmeldung und Antrag auf Spielberichtigung online über das DFBnet zu regeln. Ob diese
Regelung in Eurem Landesverband besteht, könnt Ihr hier nachfragen .
Nach Eingang des Passes beim Verband erhält der Spieler automatisch die Spielberechtigung für Freundschaftsspiele. Die Freigabe für Pflichtspiele vor dem 1. November erfolgt im Normalfall erst
nach Entrichtung der Ausbildungsentschädigung.
Was passiert, wenn der abgebende Verein die 14-Tage-Frist nicht einhält und den Spielerpass zu spät abgibt?
Dann verliert der Klub sein Recht auf Ausbildungsentschädigung. Der Spieler erhält automatisch die Freigabe für Pflichtspiele in seinem neuen Verein. Argumente wie Urlaub des Vorsitzenden oder
krankheitsbedingte Abwesenheit eines zuständigen Vorstandsmitglieds zählen nicht. Jeder Verein muss Sorge dafür tragen, dass seine Post regelmäßig gesichtet wird und nicht wochenlang liegen
bleibt.
Kann ein Spieler noch wechseln, wenn er sich erst nach dem 30. Juni abmeldet?
Ja. Er hat die Möglichkeit, einen Vertrag zu unterschreiben und damit Berufsspieler (ehemals Vertragsamateur genannt) zu werden. Diese Option bietet sich im Sommer bis zum letzten Tag der
Transferperiode I, also bis 31. August. Jederzeit die Möglichkeit zum Wechsel hat ein Amateurfußballer, sobald sein letztes Spiel mindestens ein halbes Jahr zurückliegt. Er ist dann sofort
spielberechtigt für den neuen Klub, ohne dass eine Ausbildungsentschädigung fällig wird.
Allerdings gibt es Unterschiede zwischen den Landesverbänden bei der Definition des letzten zurückliegenden Spiels: Manche Verbände beschränken sich dabei allein auf Pflichtspiele (Meisterschaft
und Pokal), andere beziehen auch die Freundschaftsspiele mit ein.
Ein Spieler sieht kurz vor Saisonende die Rote Karte und wechselt im Sommer. Was ist bei seiner Sperre zu beachten?
Er nimmt die Sperre mit und muss den Rest der Strafe beim neuen Verein verbüßen. Vorsicht: Die Sperre für Pflichtspiele läuft erst weiter, wenn der Spieler auch dafür spielberechtigt ist. Ein
Beispiel: Spieler X bringt nach seinem Wechsel eine Sperre von zwei Partien mit. Für seinen neuen Verein darf er erst ab 1. November Pflichtspiele bestreiten. Das hat zur Folge, dass er ab dem 1.
November noch zwei Spiele aussetzen muss.
Ausbildungsentschädigung: Was ist das und wie hoch liegt sie?
Ausbildungsentschädigungen sind die Ablösesummen des Amateurfußballs. Bei Wechseln im Sommer (Transferperiode I) sind sie festgeschrieben. Ihre Höhe richtet sich immer nach den
Klassenzugehörigkeiten der ersten Seniorenmannschaft. Vorgegeben sind im Aktivenbereich der Männer: 2500 Euro in der Oberliga (5. Liga), 1500 Euro in der 6. Liga, 750 Euro in der 7. Liga, 500
Euro in der 8. Liga und 250 Euro in allen Kreisligen darunter.
Diese Beträge gelten bei allen Wechseln innerhalb einer Liga. Wechselt ein Spieler von einer unteren in eine höhere Spielklasse, wird der höhere Wert fällig. Also: Ein Spieler aus der 8. Liga
geht in die Oberliga – ergibt eine Ausbildungsentschädigung von 2500 Euro. Wechselt ein Spieler von oben nach unten, wird der Mittelwert aus den Beträgen beider Ligen ermittelt. Beispiel: Der
angeführte Spieler wechselt irgendwann vom Oberligisten wieder zurück in die 8. Liga – dann kostet er 1500 Euro.
Gibt es Sonderregelungen bei den Ausbildungsentschädigungen?
Ja. Sie kann sich unter gewissen Umständen erhöhen und verringern. Ist ein Spieler beispielsweise nur eine Saison bei einem Verein und wechselt dann wieder, reduziert sich die
Ausbildungsentschädigung für ihn im Vergleich zum eigentlichen Preis um 50 Prozent. Auch fehlende Jugendarbeit lässt die Ausbildungsentschädigung für den abgebenden Verein sinken.
Beispiel für eine Erhöhung: Verlässt ein Amateurspieler unter 21 Jahren einen Klub, für den er mindestens drei Jahre gespielt hat, steigt die Ausbildungsentschädigung um 50 Prozent.
Werden Ausbildungsentschädigungen immer fällig?
Nein. Der Amateurfußballer, der einen Vertrag als Berufsspieler unterschreibt, ist ablösefrei. Ebenso der Spieler, der vor seinem Wechsel mindestens ein halbes Jahr lang keine Partie mehr
bestritten hat. In allen anderen Fällen können sich abgebender und aufnehmender Verein natürlich auch im Einvernehmen auf einen geringeren Betrag verständigen.
Was ist bei einem Wechsel im Winter zu berücksichtigen?
Die Abmeldung des Spielers muss bis zum 31. Dezember erfolgen. Die Transferperiode II läuft von 1. bis 31. Januar und damit einen Monat kürzer als im Sommer. Und: Bei einem Wechsel im Winter sind
die vorgegebenen Ausbildungsentschädigungen nicht bindend, sondern frei verhandelbar. Also aufgepasst: Wer im Winter hohe Ablösen zahlt, könnte im Sommer ziemlich in die Röhre schauen.
Was hat es mit dem Zweitspielrecht auf sich?
Nehmen wir das klassische Beispiel des Studenten, der in einem Bundesland wohnt und in einem anderen Bundesland die Uni besucht. Sobald zwischen Heimat und Arbeits- bzw. Studienort mehr als 100
Kilometer liegen, hat man die Möglichkeit, ein Zweitspielrecht in Anspruch zu nehmen. Allerdings darf der Verein, für den man das Zweitspielrecht möchte, nicht oberhalb der Kreisebene
spielen.
Auch in der Jugend sind Zweitspielrechte möglich, beispielsweise wenn der Stammverein des Jugendlichen keine Mannschaft in seinem Altersbereich hat. Dann kann er eine Gastspielberechtigung für
das Jugendteam eines anderen Klubs in seiner Altersklasse erhalten.
ENTSCHÄDIGUNGEN AB DER D-JUGEND
Welche Besonderheiten sind im Jugendbereich wichtig?
Laut DFB-Jugendordnung sollen die Abmeldungen von Kindern und Jugendlichen nur zwischen dem 1. und 30. Juni erfolgen. Je nach Landesverband gibt es jedoch leichte Abweichungen.
Ausbildungsentschädigungen fallen bei Wechseln ab der D-Jugend an. Ähnlich wie bei den Senioren gibt es hier einen festen Schlüssel, der sich unter anderem danach richtet, wie lange der Spieler
dem abgebenden Verein angehört. Besonders zu beachten: Entscheidend für die Höhe der Ausbildungsentschädigung auch bei Jugendspielern und – spielerinnen ist die Spielklassenzugehörigkeit der
ersten Seniorenmannschaft.
Im Falle von Umzügen (z.B. bei Arbeitsplatzwechsel der Eltern oder Trennungen) können für Kinder und Jugendliche Härtefallregelungen beantragt werden, um sich kurzfristig einem neuen Verein
anzuschließen. Nähere Informationen gibt es bei den jeweiligen Landesverbänden.
Wechsel ins Ausland – wie geht das?
Bleiben wir beim Studenten: Er geht für ein Jahr ins Ausland und will auch dort im Verein Fußball spielen. Dafür muss er sich zunächst bei seinem deutschen Klub abmelden. Mit seinem neuen Verein
im Ausland stellt er dann einen Antrag auf Spielerlaubnis. Der Vorgang wird vom zuständigen Nationalverband bearbeitet, wandert zum DFB und von dort zum Landesverband seines alten Klubs, der die
Freigabe erteilt. Diese geht anschließend den kompletten Weg zurück, bis grünes Licht erfolgt. Hört sich nach einer Ewigkeit an, dauert in der Praxis aber nur eine Woche bis maximal 30
Tage.
Habt Ihr weitere Fragen zum Thema Spielerwechsel? Dann stellt Sie uns. Auf Facebook. Auf Twitter. Oder per E-Mail an: redaktion@fussball.de. WICHTIG:
Bitte gebt in der Mail Euren Verein und den dazugehörigen Landesverband an, damit wir Eure Anfragen schnellstmöglich bearbeiten können!
Autor: Jochen Breideband